Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Fotograf Stuttgart/Desire Art (DA, Fotograf)


Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge. Sie gelten spätestens mit leistung der Anzahlung/Projektbestätigung als vereinbart.
Geschmackliche Beanstandungen/Unterschiedliche Meinung/Kunstvision gelten nicht als Schäden.
DA haftet nicht für indirekte Schäden, Transportschäden, Folgeschäden oder atypische Schäden gleich welcher Art.
Für die Projekte wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Bei Terminvereinbarung/Auftragserteilung, jedoch spätestens nach 10 Tagen, ist eine Anzahlung von Retainer oder 50% des Auftragwertes (je nach was größer wird) fällig. Die Terminvereinbarung gilt als verbindliche Auftragserteilung seitens des Kunden. Die Annahme des Auftrages durch den Fotografen erfolgt nach Zahlung der Anzahlung. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt für den Fotografen der Auftrag als unverbindliche Vorreservierung.
Geleistete Anzahlungen und Teilzahlungen werden bei Stornierung nicht zurückerstattet. Ist eine Teil-Anzahlung geleistet worden und der Rest dieser Anzahlung bis zu diesem vereinbarten Termin nicht eingegangen, kann der Vertrag durch den Fotografen gekündigt werden. In diesem Fall wird die bereits entrichtete Anzahlung nicht zurück erstattet. Bei Problemfallen kann die zurück erstattet aber mit abgezogene Schadenersatz/Vorreservierungswert von 50Eur für jede angefangene Woche nach dem Zahlungstermin oder mindestens 238Eur inkl. MwSt. Ist eine Anzahlung vom Kunden geleistet worden und der Kunde tritt vom Vertrag zurück, so wird diese Anzahlung vom Fotografen nicht zurück erstattet. Der Restbeträg (falls vorhanden) ist spätestens zu einem zuvor vereinbarten Termin zu bezahlen, spätestens aber bis 10 Tagen nach dem letztem, in Vertrag reserviertem Termin.
In allen Fällen haftet DA maximal bis zur Höhe des Auftragswertes.
Gekaufte Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Bei Gutscheinen erfolgt keine Barauszahlung.

Copyright/Nutzrechte/Termine
Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Die übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet das Recht zur Speicherung und digitale Vervielfältigung. Bei der Verwertung der Bilder muss der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Bildes genannt werden. Die Nutzungs- und Veröffentlichungs-rechte an den Bildern/Video verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei dem Fotografen. Die Bearbeitung von Bildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Nutzung von Bilder bei dritte Parteien ist nicht erlaubt ohne sonder-Vereinbarung. Das gilt auch für einbindung von Bilder in Slideshows und Filmen von Videografen. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Bilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Bilder und Video werden typisch innerhalb von 30 Tagen, je nach Bilderanzahl bis spätestens innerhalb 180 Tagen nach voller Bezahlung geliefert. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf hat das Recht, aufgrund von Krankheit, Wettereinflüssen, Unfall oder höherer Gewalt fest vereinbarte Termine zu verschieben und mit dem Auftraggeber einen neuen Termin zu vereinbaren. Haftungs- und Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers sind bis zur Höhe des Auftragswertes möglich.
Stornierungen seitens des Auftragggebers werden nur in schriftlicher Form (per Einschreiben) anerkannt. Bei Stornierungen des Auftrages durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung fällig und ist von ihm zu zahlen. Die ersparten Aufwendungen können pauschal mit 20% in Abzug gebracht werden. Geleistete Anzahlungen werden bei Stornierung nicht zurückerstattet. Terminverschiebungen gelten als Stornierung. Bereits geleistete Anzahlungen werden nicht zurückerstattet.
Den fertigen Zeitplan brauchen wir spätestens 3 Tage vor dem Termin. Dort sollten alle wichtige Adressen (inkl. PLZ), den voraussichtlichen Zeitplan und Backupplan detailiert beschrieben sein. Falls den Treffpunkt schwer zu beschreiben ist (keine Adresse, grössere Gelände), Screenshot von Googlemaps o.A. hilft. Ihre Trauzeugen / Hochzeitsplaner sollten uns mit Ihre Version vom Zeitsplan kontaktieren. Wir helfen auch gerne vor der Hochzeit, den Zeitplan perfekt zu machen. Jede Änderungen und spontane Aktionen während des Tages sollte mit uns besprochen sein und so die beste Begleitung sicherstellen.
Es ist erwünscht, immer einen Plan für schlechtes Wetter zu haben. Wir sind aber bereit, Sie in jeder Situation zu begleiten. Als Ersatzplan reicht z.B. auch ein Zimmer in Ihrem Hotel, wo Sie nachdem übernachten, ein Schloss mit überdachten Plätzen, Wald, usw. Bitte kein Stress haben, wenn das Wetter am morgen schlecht aussieht. Es ist oft und dann während dem Photoshoot sieht immer besser aus. Eigentlich ist ein nicht so perfektes Wetter oft besser, wie starke Sonne ohne Wolken.
Die Negative und digitalen Bilddaten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative oder digitalen Bilddaten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und gesonderter Vergütung.

Drucke, Karten, Videos, Alben, Bücher, Sammlungen, Vorlagen, Vorschaus
Das Widerrufsrecht/Rückgaberecht des Auftrages ist nach § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, da die erstellten Produkte nach den Vorgaben des Bestellers erstellt werden und auf dessen persönliche Bedürfnisse angefertigt sind.
Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Bild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart. Stand 1. Januar 2011